skip to Main Content

Corona bedingte Kurzarbeit in Planik hinterlegen

Liebe Planik-Kunden

Die Covid-19 Krise trifft die gesamte Schweiz. Viele Betriebe haben einen Antrag für Kurzarbeit eingereicht. Aktuell sind rund 1 Mio. Schweizer Arbeitnehmende in der Kurzabeit (Stand 01.04.2020). Aufgrund der zahlreichen Anfragen zur Abbildung der Kurzarbeit-Thematik in Planik, haben wir uns entschlossen mit einem Kundenmailing und einem Blogeintrag eine mögliche Handhabung aufzuzeigen.

Beginnen möchten wir mit einigen Fakten bezüglich der Corona-Kurzarbeit. Wir sprechen absichtlich von «Corona»-Kurzarbeit, weil diese in einigen Ausprägungen anders als zur üblichen Kurzarbeit angewendet wird.

  • Die Corona-Kurzarbeit sieht keinen Abbau von Zeitsaldi vor. Dies betrifft die Überstunden sowie auch die Überzeit.
  • Die geplanten Ferien und Abwesenheiten der kommenden drei Monate müssen grundsätzlich bezogen werden. Ausnahmen kann jedoch der Arbeitgeber bestimmen.
  • Krankheit/Unfall/Mutterschaft etc. werden gemäss Gesetz gehandhabt. Es gelten keine speziellen Regelungen für die «Corona-Zeit».
  • Es dürfen bei Kurzarbeit keine Überstunden geleistet werden.
  • Massgebend für die Ausweisung der Kurzarbeitsstunden ist die entsprechende Soll-Arbeitszeit.
  • Die Stunden, die durch Kurzarbeit nicht geleistet wurden, müssen erfasst werden.

Hinweis: Diese Liste ist nicht abschliessend.

Umsetzung/Anpassungen in Planik

Nachfolgend zeigen wir Ihnen zwei Szenarien, wie die Kurzarbeit in Planik abgebildet werden kann, auf.

Szenario 1 – Kurzarbeit zu 100%

Bei diesem Szenario empfehlen wir Ihnen die Erstellung einer zusätzlichen Dienstvorlage, die Sie an den entsprechenden Tagen im Dienstplan eintragen. Die Dienstvorlage kann als Beispiel wie folgt definiert werden:

Wichtig hierbei ist zu nennen, dass für diesen Dienst der Diensttyp «Abwesend» und die Berechnungsart «gemäss Sollarbeitszeit» ausgewählt werden müsste.

Szenario 2 – Kurzarbeit 1 – 99%

Für das zweite Szenario – also der Kurzarbeit zu einem gewissen Pensum, schlagen wir auch das Erstellen einer zusätzlichen Dienstvorlage vor. Die Dienstvorlage kann als Beispiel wie folgt definiert werden:

im Unterschied zum ersten Szenario ist hier die Berechnungsart auf «fix» hinterlegt. Ein mögliches Anwendungsbeispiel sieht wie folgt aus:

Im oben dargestellten Beispiel handelt es sich um einen Mitarbeitenden, der in einem Betrieb mit Kurzarbeit zu 50% arbeitet. In Planik wird somit der ursprüngliche Dienst «B» gekürzt auf 50% der Soll-Arbeitszeit. Im Beispiel ist es als 4.2h (42h Woche, resp. Tages-Soll: 8.4h) dargestellt. Die restliche Zeit wir dann durch den neuen Dienst «KA_Co» generiert. Dazu wird im Bearbeitungsmodus des Dienstes die Arbeitszeit mit 4:12 (also 4.2h) eingetragen.

Damit Sie auch hier eine gewisse Effizienz haben, können Sie die geplanten Dienste für die Folgetage/-wochen ganz einfach kopieren. Dies erfolgt in Planik mit der «Shift-Taste». Drücken und halten Sie die Taste, gehen Sie mit dem Mauszeiger auf den zu kopierenden Dienst – nun können Sie mit gedrückter Maustaste auf das nächste Feld fahren und die Taste dann loslassen. Der Dienst ist nun 1:1 kopiert.

Für beide Szenarien haben wir entsprechende Auswertungen vorbereitet, die wir Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen. Somit können Sie die benötigten Informationen konsolidieren und diese an das kantonale Amt für Wirtschaft einreichen.

Sollten Sie noch Fragen haben – stehen wir Ihnen wie gewohnt via Mail (support@planik.ch) oder telefonisch unter 031 544 40 60 zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund.
Ihr Planik-Team

Back To Top